Ladestation für Mieter in Immobilien der Schweiz

Kann ich als Mieter eine Elektroauto Ladestation bei einer Immobile verlangen? Wer trägt die Kosten?

Verhandeln Sie mit dem Verwaltung, nachdem Sie den Text bezüglich mögliche Wege der Kostenverteilung gelesen haben.

Ladestation für Mieter*innen

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Bei einer Ladestation für Elektrofahrzeuge handelt es sich um eine für Elektrofahrzeuge konzipierte Ladestation. Im Gegensatz zu Verbrenner-PKW, die praktisch nur an öffentlichen Tankstellen aufgetankt werden können bzw. dürfen, können Elektrofahrzeuge an privaten Ladepunkten, sofern vorhanden, geladen werden und benötigen ggfs. nur für größere Fahrten öffentliche Ladepunkte.

https://de.wikipedia.org/wiki/Ladestation_(Elektrofahrzeug)

Ladestation Mieter – in Bearbeitung

Privat genutzte Elektrofahrzeuge werden mehrheitlich zu Hause oder auch an der Arbeitsstelle geladen. Nur ein kleiner Teil der Ladevorgänge entfällt auf öffentliche Ladestationen.[112]

Das Laden über eine Haushaltssteckdose ermöglicht normalen Elektro-PKW allerdings nur eine Reichweite von 10 bis 25 km je Stunde Ladezeit.

Wandladestationen werden üblicherweise an 400-V-/16-A- oder 32-A-Dreiphasen-Drehstrom angeschlossen. Damit wird eine höhere Ladeleistung von 11 oder 22 kW erlaubt, womit Reichweiten von um die 100 km je Stunde Ladezeit erzielt werden. Ladeleistungen von 50 kW und mehr sind hingegen für Haushalte impraktikabel.[113]

Einige Hersteller von Garagen bieten als Zusatzausstattung Elektroinstallationen an. Es gibt jedoch praktisch keine Standardpakete für das Aufladen von Elektroautos in Fertiggaragen.

Kleinere Elektrofahrzeuge wie Elektrofahrräder, Elektromotorräder und kleine Elektroautos verfügen über eine kleine Batteriekapazität und können mit einfachen Mitteln (übliche Haushaltssteckdosen mit 230 V, max. 10–13 A) aufgeladen werden.

Für Mehrfamilienhäuser stehen ab 15. April 2026 auf Antrag Fördermittel zur Verfügung, um Wallboxen, Netzanschlüsse und die technische Ausrüstung zu installieren.

Achtung je nach Land! Seit 1. Jan müssen die Stromnetzbetreiber den Verkauf an Mieter*innen und Nachbar*innen erlauben.