Haus kaufen Schweiz als Ausländer? Haus kaufen Schweiz als Ausländerin?
Die Regeln zum Hauskauf in der Schweiz als Ausländer:in sind von den festgelegten 20% auswärtige Ferienimmobilien mitbestimmt. Es gibt aber Regionen in der Schweiz, wo EU Bürger:innen problemloser kaufen können.
In Schweizer Topkurorten ist es aber sehr schwierig und erst noch sehr teuer Ferienimmobilien zu kaufen. Das gilt aber auch für Schweizer:innen. Es gibt aber auch beim Kauf Ausnahmen – wie immer.
Die lokalen Immobilienfirmen wissen am besten, was z.B. als altrechtliche Baute mit Umbauen gilt Zudem gibt es Kantone und sogar einzelne Gemeinden, die das Gesetz sehr grosszügig handhaben.
Der KT VS ist beim Ausbau von Ställen sehr großzügig und auch dir 30% Zubau bei altrechtlichen Bauten werden oft nicht kontrolliert. Als Hauseigentümer:in gehen Sie aber ein Risiko ein, denn die Bauverwaltung kann ja auch wechseln….



Die Häuser oben kann man nicht kaufen, es sind Unterkünfte wo Sie Ferien machen können und sich aucvh Referenzen einholen zur Vermietung und Vermarktung auf unseren Immobilienportalen und Tourismus Portalen.




Haus kaufen Schweiz als Ausländer
Wenn Sie als Ausländer in der Schweiz ein Haus kaufen möchtent, gibt es einige Punkte zu beachten.
- Erwerb von Immobilien durch Ausländer:
In der Schweiz ist der Immobilienkauf durch Ausländer möglich, aber es gibt Einschränkungen. Für den Kauf von Ferienhäusern oder -wohnungen gelten spezielle Regelungen, die je nach Kanton unterschiedlich sind. - Bewilligungspflicht:
Für den Kauf einer Immobilie benötigst du eine Bewilligung. Diese wird vom Kanton oder der Gemeinde erteilt. Die Voraussetzungen variieren,( Wohnsitz Schweiz oder nur Ferienhaus kaufen). - Kauf im Rahmen der sogenannten «Lex Koller»:
Das Schweizer Gesetz von Immobilienkäufen durch Ausländer (Lex Koller) schränkt den Erwerb von Immobilien durch Nicht-Schweizer ein. Es soll verhindern, dass ausländische Investoren den Wohnungsmarkt zu stark beeinflussen. - Voraussetzungen: lass dich durch unsere lokalen Profis beraten!.
- Finanzierung:
Die Banken in der Schweiz verlangen eine Anzahlung (Eigenkapital), meist 20-30% des Kaufpreises. Als Ausländer kann es zusätzliche Anforderungen geben. - Steuern und Gebühren:
Beim Kauf fallen Notar- und Grundbuchgebühren sowie eine Handänderungssteuer an, die je nach Kanton unterschiedlich hoch sind.
Unser Tipp:
Es ist sehr ratsam, sich vor dem Kauf bei einem Immobilienberater in der Schweiz zu informieren.
ki sagt zum Hauskauf als Deutscher
Als deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in der Schweiz ist der Kauf eines Hauses in der Regel ohne Bewilligung möglich, sofern es sich um einen Erstwohnsitz handelt. Für den Kauf eines Zweitwohnsitzes oder Ferienhauses gelten jedoch Einschränkungen und Bewilligungspflichten.