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Wohnung mieten Solothurn nah
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Wohnung Biberist mieten
Eine Wohnung ist ein umschlossener Raum oder eine Flucht aus mehreren Räumen, die zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden.[1] Wohnung ist ein Sammelbegriff für alle Arten von Behausungen, Gebäuden und Räumen, die als Wohnsitz dienen können, also etwa Wohnheimzimmer, Etagenwohnungen, Einfamilienhäuser, Hütten, Wohnhöhlen, Wohnwagen, Wohnmobile und Hausboote. Während der Begriff Wohnraum einzelne bewohnbare Räume (Zimmer) und als Pluraletantum gleichzeitig auch die Gattung bewohnbarer Räume bezeichnet, bezieht der Ausdruck Wohnung sich stets auf eine individuelle Einheit solcher Räume.
In einem engeren Sinne wird unter einer Wohnung die Zusammenfassung mehrerer Räume verstanden, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sein müssen, dass die Führung eines selbständigen Haushalts möglich ist. Dafür sind Nebenräume wie Küche, Bad oder Dusche und Toilette vorhanden. Eine Wohnung verfügt über einen selbständigen Zugang und ist insbesondere in sich abgeschlossen und von anderen Wohnungen baulich getrennt.[2]
Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Wohnen, also mit Wohnungen im weiteren Sinne als die häufigste Form der Unterkunft. Mit der Gestaltung von Wohnungen beschäftigen sich die Architektur und die Innenarchitektur, mit ihrer Planung und Ausführung der Wohnungsbau. Weitere Bereiche rund um das Wohnen sind u. a. die Wohnbauförderung, die Wohnpsychologie, das Wohn- und Wohnungsrecht, die Wohnungsfürsorge, die Wohnungshilfe, der Wohnungsmarkt, die Wohnungspolitik und die Wohnungswirtschaft. Die Gesamtheit der Institutionen, Aktivitäten und Regelungen zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum wird als Wohnungswesen bezeichnet.
„wohnen“= weilen, wohnen, hausen, bleiben, leben, sich aufhalten, verharren, ruhen
Menschen lebten vermutlich seit der Neolithischen Revolution in festen, unverrückbaren Behausungen. Eine solche Wohnung dient dem Schutz vor der Witterung, der Sicherheit, der Zubereitung und Lagerung von Nahrung, der Körperpflege, aber auch dem eigenen Gestaltungsspielraum und der Repräsentation. Über lange Zeiträume wurden Wohnungen fast ausschließlich von Familien oder Wohngemeinschaften bewohnt; erst in modernen Industriegesellschaften und postindustriellen Gesellschaften nahmen Einzelpersonenhaushalte zu.
Die gegenwärtigen Assoziationen mit dem Begriff „Wohnen“ sowie viele heutige Ausprägungen des Wohnens haben ihre Wurzeln im 19. Jahrhundert, im aufkommenden bürgerlichen Zeitalter, das heißt in einer Zeit, in der das Bürgertum zur einflussreichen Bevölkerungsgruppe wurde. In dieser Zeit wurden Wohnung und Familie zum Rückzugsraum und Intimbereich des Bürgertums.
Von einem „Haus“ spricht man in der Regel dann, wenn die Wohnung andere Wohnungen entweder gar nicht direkt berührt oder von anderen Wohnungen ausschließlich durch Wände (Kommun-, Brand- oder Doppelwände) geschieden ist. Wenn die Scheidung dagegen auch oder ausschließlich durch Decken erfolgt oder wenn im selben Gebäude auch bedeutende Räumlichkeiten vorhanden sind, die für andere als für Wohnzwecke verwendet werden (z. B. Geschäftsräume), spricht man eher von einer „Wohnung“. Die Definition vom „Haus“ als einem „ganzen Gebäude“ ist in manchen Fällen (etwa bei Doppelhäusern mit Kommunwand und gemeinsamen Installationen) nicht ausreichend trennscharf.
Wohnungen können nach unterschiedlichen Kriterien in Typen eingeteilt werden:
Häuser:nach der Art der horizontalen Anordnung:
- (freistehendes) Einfamilienhaus (keine Berührung mit anderen Wohnungen)
- Doppelhaus (Wandberührung mit einer anderen Wohnung)
- Reihenhaus (Wandberührung mit bis zu zwei anderen Wohnungen)
- Hinterhaus
- nach Größe und Aufwand der Gestaltung:
- Tiny House, Hütte, Baracke, Villa, Schloss usw.
- nach den Bewohnern:
- nach Art der Nutzung:
(Etagen-)Wohnungen:
- nach der vertikalen Lage und Ausdehnung im Gebäude:
- Souterrainwohnung (der Fußboden der Wohnung befindet sich unterhalb der Erdoberfläche)
- Maisonette (erstreckt sich oft über mehrere Etagen und umfasst meist das oberste Geschoss und den Dachstuhl)
- Mansardenwohnung (im Dachstuhl)
- Penthouse (eine Wohnung, die auf ein anderes Haus aufgesetzt wurde; in der Schweiz auch Attikawohnung genannt)
- nach Größe, Zuschnitt und Zahl der Räume:
- Einliegerwohnung (eine kleine zusätzliche Wohnung in einem Eigenheim, die gegenüber der Hauptwohnung von untergeordneter Bedeutung ist)
- Garçonnière (eine Einzimmerwohnung, je nach Schnitt auch mit abgetrenntem Küchenraum oder Abstellraum)
- Mikroappartement (wie vor, aber sehr klein)
- 1- bis n-Zimmer-Wohnung
- nach der Art des Gebäudes:
- Loftwohnung (eine Wohnung, die in einer ehemaligen Fabrik- oder Lagerhalle eingerichtet wurde)
- nach dem Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes (vor allem in Deutschland):
- Altbauwohnung (vor dem Zweiten Weltkrieg erbaut, mit typischen Merkmalen wie Mauerwerkswänden, Holzbalkendecken, Kastenfenstern und Raumhöhen über 2,6 m)
- Neubauwohnungen (Wohnungen in einem neu gebauten oder wieder errichteten Gebäude. Die Dauer, für die ein solches Gebäude als Neubau gilt, ist uneinheitlich und reicht je nach Kontext beispielsweise entweder bis zur ersten notwendigen Sanierung, weil das Gebäude sichtbare Abnutzungsspuren aufweist oder sich der aktuelle Architekturstil oder die Bautechnik so weit geändert hat, dass das Gebäude nicht mehr in dieser Form neu gebaut werden würde. Für Wohnungen in Häusern aus der Zeit zwischen Alt- und Neubauphase gibt es keine konkret definierte Bezeichnung. Manchmal wird bei Wohnungen aus den ersten Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg von Nachkriegsbauten gesprochen, in Ostdeutschland bis zum Beginn des Plattenbaus [ca. 1965] auch von Wohnungen in Altneubauten. Ansonsten werden Wohnungen und Häuser nach dem Jahrzehnt ihrer Entstehung eingeordnet, also z. B. „…aus den Achtziger Jahren“.)
- nach den Eigentumsverhältnissen:
- Eigentumswohnung (Wohnung ist Eigentum individueller Personen, oft der Bewohner der Wohnung)
- Mietwohnung (Wohnung ist Eigentum eines Vermieters)
- Dienstwohnung, Werkwohnung (Wohnung ist Eigentum des Arbeitgebers des Mieters)
- nach dem Vermietungszweck und funktionaler Unterscheidung:
- Ferienwohnung: Wohnung wird nur befristet und hauptsächlich an Urlauber vermietet
- Satellitenwohnung: Abgetrennte Wohneinheiten mit geteilten Gemeinschaftsflächen und Gästebädern
- Clusterwohnung: Aufs Gemeinschaftswohnen (Cohousing) ausgelegte Wohnung mit geteilten Gemeinschaftsräumen aber auch autarken Bad- und Kochnischen für Privatsphäre
- Gruppenwohnung: Wohnung mit einheitlichen Gestaltungselementen für homogenere Wohngemeinschaften (bspw. für betreutes Wohnen oder innerhalb des integrierten Wohnens)
- Atelierwohnung: Wohneinheit zur Mischnutzung für Wohnen und Arbeiten (zumeist mit entsprechenden baulichen Voraussetzungen wie Lichteinfall, Deckenhöhe oder Etage)
Bei Gebäuden, die mehrere Wohnungen enthalten, unterscheidet man u. a. Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Terrassenhäuser, Wohnblöcke und Wohnhochhäuser.