Noch ist es nicht geregelt, aber sicher ist es besser Renovationen der eigenen Wohnung jetzt gezielt zu planen. 2028 ist der Abzug noch klar, dann wird es kompliziert, indem der Anteil der selbst bewohnten Wohnung mit verrechnet wird.
Bei Ferien Immobilien wird es noch komplexer. Da beraten Sie die jeweiligen Immobilienpartner KMU vor Ort zu den kantonalen Regelungen ab 2029.
