Altrechtliche Bauten Blatten BR Röstis Ausnahme Regelung

Ausnahmeregelung für die altrechtlichen Bauten von Blatten? Der Bundesrat findet ja, wir auch!

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Altrechtliche Bauten Blatten und Ersatzneubauten Wiler …

Altrechtliche Wohnungen dürfen, unter Vorbehalt von bestehenden oder künftigen Nutzungsbeschränkungen des kantonalen oder des kommunalen Rechts sowohl als Erst- als auch als Zweitwohnung genutzt werden.

Sie sind in der Art der Wohnnutzung frei. Sie können also im Rahmen der am 11. März 2012 bestandenen Hauptnutzfläche von Erst- in Zweitwohnungen und von Zweit- in Erstwohnungen umgenutzt werden.

Dies schliesst ein, dass altrechtliche Wohnungen frei verkauft und vermietet werden dürfen und zwar auch zu
Zweitwohnzwecken. KT VS alles lesen

https://www.vs.ch/documents/1295495/3463229/05.1%20Altrechtliche%20Wohnung%20-%20Bauliche%20und%20nutzungsm%E4ssige%20%C4nderungen/b87f0c43-82b5-137a-1ff2-80b51fee6bac?long

Bundesrat Albert Rösti ist für eine grosszügige Auslegung des Zweitwohnungsgesetzes für das zerstörte Blatten.

Die Spezial Regelung würde den Wiederaufbau im ganzen Lötschental ermöglichen.

Interpretation des Bundesgerichtsurteils aus dem Jahr 2022: Wiederaufbau zerstörter altrechtlicher Zweitwohnungen mit einer «geringfügigen Standortverschiebung».

Laut Bundesrat Rösti sind es zehn bis dreissig Fälle die davon profitieren könnten.

Wir finden das OK, aber spannend die Gemeinden des Lötschentals erhalten das Vetorecht

Sie könnten bestimmen, dass die betreffende Wohnung dauerhaft als Erstwohnung genutzt werden muss.

Kippel und Ferden werden gemäss dem Bericht von dieser Möglichkeit voraussichtlich Gebrauch machen.

https://www.swissinfo.ch/ger/bund-lockert-lex-weber-f%C3%BCr-zerst%C3%B6rtes-dorf-blatten-vs/91925554