Immobilie selber verkaufen mit Beratung

Immobilien Beratung zum selber Verkaufen seiner Immobilie? Wir beraten zum selber Verkaufen von Immobilien in der Schweiz seit 2004.

Gerne erklären wir Ihnen, wie Sie Ihr Haus oder Wohnung selber verkaufen können und dank Immobilen Schweiz mit lokalen Portalen auf den grössten Immobilienportalen preiswert inserieren und auch auf dem grössten privaten Tourismus Netzwerk Schweiz sind.

Selber den Verkauf einer Immobilie machen?

Einen Teil oder sogar alles selber machen beim Immobilienverkauf? Mit unserer Immobilienberatung klappt es.

Ohne gute Vorbereitung wird das selber Verkaufen kaum gelingen, viele Immobilienselbst Verkaufende unterschätzen den Zeitaufwand und die Erwartungen der Kaufinteresent:innen. Wir raten davon ab ohrn gute Beratung mit Immobilieninseraten zu starten. Sie haben viel Zeit, wissen wie Sie eine Immobilien fotografieren sollten und kennen auch den Ablauf, wo Sie wann wie inserieren sollten. Gute und vollständige Immobilien Dokumentation für die finanzierende Bank bereit? Erster Reservationsvertrag mit Kaufabsicht bereit? Konto für erste Anzahlung bereit – Alles bereit für den Immobilienkaufvertrag? Notar, der rasch und unkompliziert das höchste Verkaufsangebot defintiv fixieren kann? Selbst verkaufen geht gut, aber der Aufwand ist beträchtlich. Private Immobilien Inserenten zahlen zudem viel mehr. Bei Immobilien Schweiz können Sie auch nur die Inserate buchen. Aktion: Für nur Fr. 250.- mtl. auf 40 Immobilienportalen.

Unsere zuletzt verkauften Häuser und Wohnungen

Selber fotografieren oder den Profi Immobilien Fotograf engagagieren? Wir fotografieren immer auch die Umgebung und Quartier und das natürlich bei schönem Wetter.

So ist das grösste gratis Foto Solothurn und Fotos Jura und Schweiz entstanden. Ein Teil ist frei zugänglich mit Quelle. Wenn Sie die Fotos kommerziell verwenden, müssen Sie die Seiten linken!

Die folgenden Texte sind zum selber verkaufen seiner Immobilie nicht relevant!

Quelle der Begriffe un d Texte

https://de.wikipedia.org/wiki/Immobilie

Eine Immobilie (Liegenschaft)ist ein „unbewegliches Sachgut“= Grundstück oder Bauwerk (Wohnimmobilie oder Gewerbeimmobilie).

Mit Anwesen ist meistens ein bebautes Grundstück gemeint. Dasselbe gilt in der Schweiz für Liegenschaft. Im österreichischen Sprachgebrauch werden Immobilien als Realitäten bezeichnet. Eigentümer mehrerer Immobilien wurden daher auch Realitätenbesitzer genannt.

Es existieren zahllose Unterbegriffe, die Immobilien nach ihrer Nutzung differenzieren. Dabei sind Immobilien in der Regel nicht eindeutig zuordenbar und gehören meistens mehreren Unterbegriffen an:

Liegenschaft bezeichnet ein oder mehrere Grundstücke oder Gebäude, die meist eine funktionale Einheit bilden, in gewisser Weise zusammenhängen und von ihrer Umgebung abgegrenzt sind, unabhängig von ihrer Flächenausdehnung und der Überschreitung von Grenzen. In Deutschland wird der Begriff insbesondere im amtlichen Sprachgebrauch verwendet. Ein vergleichbarer Begriff ist Immobilie. Die ganzheitliche Betreuung von Liegenschaften, sowohl der Gebäude als auch der Außenanlagen, wird Liegenschaftsmanagement genannt.

Unter Veräußerung versteht man die rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums an Sachen oder die Abtretung von Forderungen und sonstigen Rechten (Verfügungsgeschäft).

Mit dem Kaufvertrag verpflichtet sich der Käufer, den Kaufpreis zu zahlen, und der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Nicht der Kaufvertrag ist bereits die Veräußerung, sondern erst die Übergabe der Sache an den Käufer, wenn beide sich dabei einig sind, dass das Eigentum an der Sache auf den Käufer übertragen werden soll. Mit dem Kauf (Kaufvertrag) selbst erwirbt der Käufer noch kein Eigentum.

Oft ist im Kaufvertrag (z. B. wenn der Kaufpreis über ein Darlehen finanziert wird) ein Eigentumsvorbehalt vereinbart, bis der Kaufpreis vollständig bezahlt ist. Die Kaufsache wird zwar auch in diesem Fall übergeben, der Käufer erwirbt das Eigentum aufschiebend bedingt. Damit liegt noch keine Veräußerung vor, weil der Verkäufer vorerst bis zur vollständigen Zahlung weiterhin Eigentümer bleibt.

Übertragung von Sachen, siehe Übereignung

  • Übertragung des Eigentums an Sachen oder Abtretung von Forderungen oder Rechten, siehe Veräußerung
  • betriebliche Funktion in Unternehmen, siehe Vertrieb
  • Persönlicher Verkauf, Instrument der Kommunikationspolitik